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Panoramic cityscape of Denmark with red-tiled rooftops, historic church towers, and modern buildings under a dramatic, cloud-filled sky, representing a European urban skyline.

Dänemark

Seit dem 1. Juli 2022 gilt in Dänemark ein aktualisiertes Buchhaltungsgesetz (Bogføringsloven), das Unternehmen schrittweise zur Nutzung digitaler Buchhaltungssysteme verpflichtet. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Gesetzgebung ist, dass elektronische Rechnungsfunktionen in Standard-Buchhaltungssystemen verfügbar sein müssen.

Sogenannte Standardsysteme müssen Funktionen für die elektronische Rechnungsstellung unterstützen und dabei die relevanten dänischen und internationalen Standards für elektronische Rechnungen, insbesondere OIOUBL und Peppol BIS, berücksichtigen. Systemanbieter können die e-Invoicing-Funktionen selbst implementieren oder über einen externen Dienstleister integrieren. Endnutzer sind nicht verpflichtet, diese Funktionen zu nutzen; sie müssen jedoch innerhalb des Systems verfügbar sein.

Unternehmen, die Nicht-Standardsysteme nutzen (z. B. intern entwickelte oder On-Premise-Lösungen), sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihr System die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, die von der dänischen Wirtschaftsbehörde (Erhvervsstyrelsen) festgelegt wurden.

Zu den wesentlichen technischen und funktionalen Anforderungen gehören:

  • digitale Erfassung von Buchungsvorgängen einschließlich Belegen sowie sichere Aufbewahrung der Buchhaltungsdaten für mindestens fünf Jahre,
  • geeignete Benutzer- und Zugriffskontrollen sowie Funktionen für Datensicherung und Wiederherstellung,
  • Unterstützung digitaler Prozesse zur effizienteren Buchführung,
  • Möglichkeit zum Export von Buchhaltungsdaten im vorgeschriebenen SAF-T-Format, sofern dies erforderlich ist,
  • Unterstützung elektronischer Rechnungen gemäß den geltenden Standards, insbesondere OIOUBL und Peppol BIS.

Die Anforderungen werden in Dänemark schrittweise eingeführt und gelten abhängig von Unternehmensgröße und Art des verwendeten Buchhaltungssystems.

Der e-Invoicing-Prozess in Dänemark

  • Rechnungserstellung: Elektronische Rechnungen werden in einem digitalen Buchhaltungssystem erstellt. Registrierte Standard-Buchhaltungssysteme müssen die Erstellung und Verarbeitung elektronischer Rechnungen unterstützen und die in Dänemark gebräuchlichen Formate OIOUBL sowie Peppol BIS unterstützen.
  • Übermittlung: Elektronische Rechnungen können über das nationale NemHandel-Netzwerk, das internationale Peppol-Netzwerk oder über einen angebundenen Access Point eines zertifizierten Dienstleisters übermittelt werden.
  • Validierung: Vor der Übermittlung werden elektronische Rechnungen in der Regel auf die Einhaltung der jeweiligen Format- und Strukturvorgaben geprüft. Dadurch wird sichergestellt, dass sie vom Empfängersystem verarbeitet werden können.
  • Verarbeitung: Nach dem Versand wird die elektronische Rechnung automatisch vom System des Empfängers übernommen und entsprechend den internen Geschäftsprozessen verarbeitet. Viele moderne Buchhaltungssysteme unterstützen darüber hinaus automatisierte Buchhaltungs- und Abstimmungsprozesse, beispielsweise den Abgleich von Rechnungen mit Zahlungseingängen.
  • Archivierung: Elektronische Rechnungen und die zugehörigen Belege müssen mindestens fünf Jahre sicher aufbewahrt werden. Digitale Buchhaltungssysteme müssen Funktionen zur sicheren Speicherung, Datensicherung und Wiederherstellung bereitstellen. Darüber hinaus müssen sie die Möglichkeit bieten, Buchhaltungsdaten auf Anforderung im SAF-T-Format zu exportieren, um gesetzliche Prüfungs- und Dokumentationspflichten zu erfüllen.
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