Seit dem 1. Juli 2022 gilt in Dänemark ein aktualisiertes Buchhaltungsgesetz (Bogføringsloven), das Unternehmen schrittweise zur Nutzung digitaler Buchhaltungssysteme verpflichtet. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Gesetzgebung ist, dass elektronische Rechnungsfunktionen in Standard-Buchhaltungssystemen verfügbar sein müssen.
Sogenannte Standardsysteme müssen Funktionen für die elektronische Rechnungsstellung unterstützen und dabei die relevanten dänischen und internationalen Standards für elektronische Rechnungen, insbesondere OIOUBL und Peppol BIS, berücksichtigen. Systemanbieter können die e-Invoicing-Funktionen selbst implementieren oder über einen externen Dienstleister integrieren. Endnutzer sind nicht verpflichtet, diese Funktionen zu nutzen; sie müssen jedoch innerhalb des Systems verfügbar sein.
Unternehmen, die Nicht-Standardsysteme nutzen (z. B. intern entwickelte oder On-Premise-Lösungen), sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihr System die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, die von der dänischen Wirtschaftsbehörde (Erhvervsstyrelsen) festgelegt wurden.
Zu den wesentlichen technischen und funktionalen Anforderungen gehören:
- digitale Erfassung von Buchungsvorgängen einschließlich Belegen sowie sichere Aufbewahrung der Buchhaltungsdaten für mindestens fünf Jahre,
- geeignete Benutzer- und Zugriffskontrollen sowie Funktionen für Datensicherung und Wiederherstellung,
- Unterstützung digitaler Prozesse zur effizienteren Buchführung,
- Möglichkeit zum Export von Buchhaltungsdaten im vorgeschriebenen SAF-T-Format, sofern dies erforderlich ist,
- Unterstützung elektronischer Rechnungen gemäß den geltenden Standards, insbesondere OIOUBL und Peppol BIS.
Die Anforderungen werden in Dänemark schrittweise eingeführt und gelten abhängig von Unternehmensgröße und Art des verwendeten Buchhaltungssystems.