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Österreich

E-Rechnung in Österreich – gesetzliche Vorgaben und digitale Praxis

Österreich hat frühzeitig gesetzliche Rahmenbedingungen für die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor geschaffen. Seitdem sind alle öffentlichen Auftraggeber des Bundes verpflichtet, im B2G-Bereich strukturierte E-Rechnungen gemäß den EU-Vorgaben zu empfangen und zu verarbeiten.

Die zentrale Plattform eRechnung.gv.at unterstützt diesen Prozess, sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und erleichtert die elektronische Einreichung.

Zusätzlich ermöglicht die Anbindung an das Peppol-Netzwerk die standardisierte elektronische Rechnungsstellung sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext.

Auch wenn die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Rechnungen derzeit ausschließlich für Bundesbehörden gilt, wenden viele subnationale Stellen – etwa Länder und Gemeinden – die entsprechenden Standards bereits freiwillig an. Dies zeigt eine grundsätzliche Bereitschaft, Beschaffungs- und Rechnungsprozesse in der öffentlichen Verwaltung effizienter und stärker automatisiert zu gestalten. 

Österreich verfolgt insgesamt einen pragmatischen und technologieoffenen Ansatz: Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für E-Invoicing kontinuierlich zu verbessern und die digitale Transformation im öffentlichen Sektor nachhaltig zu unterstützen.

Herausforderungen und Ausblick 

Ein zentrales Hemmnis besteht nach wie vor in der Verbreitung PDF-basierter Rechnungsformate im öffentlichen Bereich. Deshalb werden derzeit keine weiteren gesetzlichen Schritte über den Geltungsbereich der EU-Richtlinie 2014/55/EU hinaus unternommen – zumindest so lange, bis die ViDA-Initiative EU-weit verbindlich wird. 

Der e-Invoicing-Prozess in Österreich – Schritt für Schritt

  • Rechnungserstellung: Der Lieferant erstellt eine elektronische Rechnung in einem gesetzeskonformen Format – etwa ebInterface oder UBL.
  • Einreichung: Die Übermittlung erfolgt über die Plattform eRechnung.gv.at oder alternativ über das Peppol-Netzwerk, das alle technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt.
  • Validierung: Die eingereichten Rechnungen werden von den zuständigen Bundesbehörden automatisiert auf Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben geprüft.
  • Verarbeitung: Nach erfolgreicher Validierung wird die E-Rechnung direkt in die Buchhaltungsprozesse des Bundes eingebunden – zur weiteren Bearbeitung, Freigabe und Zahlung.
  • Archivierung: Die elektronische Rechnung wird sowohl vom Lieferanten als auch von der empfangenden Behörde für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer von sieben Jahren aufbewahrt.

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