Der e-Invoicing Prozess umfasst in Slowenien folgende Schritte:
- Rechnungserstellung
Lieferanten müssen Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausstellen, das den nationalen oder europäischen Standards entspricht. Akzeptierte Formate sind unter anderem e-SLOG (slowenischer Standard), UBL 2.1, CII oder andere Formate, auf die sich die Geschäftspartner verständigen, sofern sie die Kernanforderungen der EN 16931 erfüllen. Die Rechnung muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten und systemübergreifende Datenkonsistenz sicherstellen. - Übermittlung
Elektronische Rechnungen können auf folgenden Wegen übermittelt werden:
– über einen zertifizierten slowenischen e-Invoicing-Dienstleister
– über das offiziell anerkannte PEPPOL-Netzwerk
– direkt zwischen Sender und Empfänger, sofern beide ein konformes Format nutzen und hohe Anforderungen an Sicherheit und Rückverfolgbarkeit erfüllen.
Die Übermittlung per E-Mail ist ausdrücklich untersagt, da sie die Anforderungen an Authentizität, Integrität und Nachvollziehbarkeit nicht erfüllt. - Validierung
Die technische Validierung ist derzeit noch nicht final geregelt und soll im Sekundärrecht definiert werden. Unternehmen müssen jedoch sicherstellen, dass jede Rechnung technisch korrekt ist und den inhaltlichen Anforderungen entspricht. Zur Sicherstellung von Authentizität und Integrität sollten Rechnungen qualifiziert elektronisch signiert oder durch sichere EDI-Kontrollen geschützt werden. - Verarbeitung
Der Empfänger erhält die strukturierte Rechnung über den vereinbarten Kanal (z. B. SP oder PEPPOL) und importiert sie in sein ERP- oder Finanzsystem. Je nach Plattform können Statusmeldungen, Empfangsbestätigungen oder Fehler automatisch ausgetauscht werden. - Archivierung
Elektronische Rechnungen müssen gemäß den slowenischen Steuervorschriften mindestens 10 Jahre lang elektronisch archiviert werden. Das Archivierungssystem muss die Integrität, Verfügbarkeit und Prüfbarkeit der Rechnungsdaten während der gesamten Aufbewahrungsfrist gewährleisten. Unternehmen können eigene oder externe Archivierungslösungen nutzen, sofern diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und einen sicheren Langzeitzugriff ermöglichen.