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Sunset view of Budapest from Fisherman’s Bastion, overlooking the Danube River with the Hungarian Parliament Building and historic cityscape bathed in warm evening light.

Ungarn

In Ungarn ist seit Juli 2018 eine Echtzeitmeldung (RTIR) für Umsatzsteuerrechnungen über 100.000 HUF verpflichtend. Seit April 2021 umfasst sie alle B2B- und B2C-Transaktionen, unabhängig deren Höhe. Elektronische Rechnungsstellung ist nicht verpflichtend, jedoch erfasst das NAV-System (Online Számla) Umsatzsteuerdaten im XML-Format und ermöglicht so die Echtzeitprüfung durch die ungarische Steuerbehörde.

Das System erfordert eine Registrierung auf dem Online Számla-Portal sowie die Integration von Buchhaltungssoftware mit der NAV-Plattform. Rechnungen müssen 8 Jahre lang aufbewahrt werden und das NAV-System muss regelmäßig aktualisiert werden (die aktuelle Version ist NAV Online 3.2).

Der E-Invoicing Prozess umfasst in Ungarn folgende Schritte:

  • Rechnungserstellung: Rechnungen werden im XML-Format erstellt und enthalten detaillierte vom NAV-System geforderte Daten wie Ausstellungsdatum, Mehrwertsteuerbetrag sowie Angaben zu Lieferant und Empfänger.
  • Übermittlung: Rechnungen werden in Echtzeit über Online Számla gesendet. Steuerpflichtige können eine ins NAV-System integriert Buchhaltungssoftware verwenden oder die Daten manuell auf der Plattform eingeben.
  • Validierung: Das NAV-System prüft sofort die Korrektheit der übermittelten Daten sowie die Einhaltung der Steuervorschriften.
  • Verarbeitung: Rechnungen werden im NAV-System verarbeitet und die Daten stehen der Steuerbehörde in Echtzeit zur Verfügung, was die Überwachung und Einhaltung der Steuervorschriften erleichtert.
  • Archivierung: Rechnungen müssen – wie es das ungarische Steuerrecht vorschreibt – mindestens 8 Jahre lang aufbewahrt werden. Das NAV-System bietet Zugriff auf archivierte Transaktionsdaten.

     

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