Frankreich führt verpflichtende E-Rechnungen (B2B) und E-Reporting ein – das heißt, die Meldung von Daten an die Steuerverwaltung – insbesondere für B2C-Umsätze und ausgewählte Transaktionsszenarien. Der Starttermin der Reform ist der 1. September 2026: Ab diesem Datum müssen alle Unternehmen bereit sein, E-Rechnungen zu empfangen, während die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen gestaffelt nach Unternehmensgröße eingeführt wird. Bereit zu empfangen bedeutet, dass ein Unternehmen in der Lage ist, eine E-Rechnung anzunehmen und zu verwalten.
Wichtige Termine
- Empfang von E-Rechnungen: 1. September 2026 (alle Unternehmen)
- Ausstellung von E-Rechnungen:
• Große und mittelgroße Unternehmen: 1. September 2026
• KMU und Kleinstunternehmen: 1. September 2027 - E-Reporting – verpflichtend, u. a. für B2C und ausgewählte Fälle (z. B. grenzüberschreitende Transaktionen)
Die Reform folgt einem 5-Ecken-Modell: Der Austausch erfolgt über ein Netzwerk von Plattformen (Lieferantenplattform ↔ Käuferplattform), während die öffentlichen Dienste eine unterstützende Rolle spielen, einschließlich des Annuaire-Verzeichnisses (ein Adressregister, das hilft, Dokumente an den richtigen Empfänger:innen zu leiten). Unternehmen wählen eine Plattform, über die sie Prozesse im Zusammenhang mit E-Rechnungen und E-Reporting durchführen.
Pilotversuch vor dem Start
Seit dem 23. Februar 2026 wird ein freiwilliger Pilotversuch in nahezu produktionsnahen Bedingungen gestartet. Ziel ist die Validierung der Interoperabilität zwischen Plattformen, des vollständigen Rechnungsprozess (von der Erstellung bis zur Archivierung) und der betriebsbereiten Umsetzung vor dem offiziellen Start der Reform. Die Teilnahme ist freiwillig und hängt von der Einsatzbereitschaft der Organisation und der gewählten Plattform ab.