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Niederlande

Die Niederlande starteten ihre Reise zur E-Rechnung mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU, die alle öffentlichen Behörden verpflichtete, bis zum 18. April 2019 B2G-E-Rechnungen zu verwenden. Bereits 2012 wurde durch die Harmonisierung der Mehrwertsteuervorschriften die Grundlage für die E-Rechnung geschaffen.

Die Regierung nahm das Peppol-Rahmenwerk an, das seit 2020 von der niederländischen Peppol-Behörde (NPa) überwacht wird. Das Peppol-Netzwerk ermöglicht verschiedene Einreichungsformen von E-Rechnungen und unterstützt auch das E-Procurement im öffentlichen Beschaffungswesen, wodurch Bestellungen leicht in E-Rechnungen umgewandelt werden können.

Die verpflichtende E-Rechnung für öffentliche Behörden wird auf verschiedenen Ebenen umgesetzt, die meisten Einrichtungen nutzen sie bereits. Dadurch haben die Niederlande ein effizientes und regelkonformes E-Rechnungsrahmenwerk aufgebaut, das die Prozesse im öffentlichen Beschaffungswesen unterstützt.

Der E-Invoicing Prozess umfasst in den Niederlanden folgende Schritte:

  • Rechnungserstellung: Anbieter erstellen elektronische Rechnungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen und dem Peppol-Standard.
  • Übermittlung: Elektronische Rechnungen werden über das Peppol-Netzwerk als bevorzugte Methode übermittelt. Lieferanten können auch das Government E-Invoicing Portal oder zertifizierte E-Mails nutzen.
  • Validierung: Die Peppol-Infrastruktur führt formale Prüfungen der eingereichten Rechnungen durch, bevor sie an die zuständige öffentliche Behörde weitergeleitet werden.
  • Verarbeitung: Öffentliche Behörden empfangen und verarbeiten E-Rechnungen. Der Prozess ist automatisiert und kann je nach Größe und Kapazität der Behörde variieren.
  • Archivierung: E-Rechnungen müssen 7 Jahre lang archiviert werden, bei Immobilienrechnungen gilt eine längere Archivierungsfrist von 10 Jahren.

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