Der e-Invoicing-Prozess in Österreich – Schritt für Schritt
- Rechnungserstellung: Der Lieferant erstellt eine elektronische Rechnung in einem gesetzeskonformen Format – etwa ebInterface oder UBL.
- Einreichung: Die Übermittlung erfolgt über die Plattform eRechnung.gv.at oder alternativ über das Peppol-Netzwerk, das alle technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt.
- Validierung: Die eingereichten Rechnungen werden von den zuständigen Bundesbehörden automatisiert auf Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben geprüft.
- Verarbeitung: Nach erfolgreicher Validierung wird die E-Rechnung direkt in die Buchhaltungsprozesse des Bundes eingebunden – zur weiteren Bearbeitung, Freigabe und Zahlung.
- Archivierung: Die elektronische Rechnung wird sowohl vom Lieferanten als auch von der empfangenden Behörde für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer von sieben Jahren aufbewahrt.