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Ungarn

In Ungarn ist seit Juli 2018 eine Echtzeitmeldung (RTIR) für Umsatzsteuerrechnungen über 100.000 HUF verpflichtend. Seit April 2021 umfasst sie alle B2B- und B2C-Transaktionen, unabhängig deren Höhe. Elektronische Rechnungsstellung ist nicht verpflichtend, jedoch erfasst das NAV-System (Online Számla) Umsatzsteuerdaten im XML-Format und ermöglicht so die Echtzeitprüfung durch die ungarische Steuerbehörde.

Das System erfordert eine Registrierung auf dem Online Számla-Portal sowie die Integration von Buchhaltungssoftware mit der NAV-Plattform. Rechnungen müssen 8 Jahre lang aufbewahrt werden und das NAV-System muss regelmäßig aktualisiert werden (die aktuelle Version ist NAV Online 3.2).

Der E-Invoicing Prozess umfasst in Ungarn folgende Schritte:

  • Rechnungserstellung: Rechnungen werden im XML-Format erstellt und enthalten detaillierte vom NAV-System geforderte Daten wie Ausstellungsdatum, Mehrwertsteuerbetrag sowie Angaben zu Lieferant und Empfänger.
  • Übermittlung: Rechnungen werden in Echtzeit über Online Számla gesendet. Steuerpflichtige können eine ins NAV-System integriert Buchhaltungssoftware verwenden oder die Daten manuell auf der Plattform eingeben.
  • Validierung: Das NAV-System prüft sofort die Korrektheit der übermittelten Daten sowie die Einhaltung der Steuervorschriften.
  • Verarbeitung: Rechnungen werden im NAV-System verarbeitet und die Daten stehen der Steuerbehörde in Echtzeit zur Verfügung, was die Überwachung und Einhaltung der Steuervorschriften erleichtert.
  • Archivierung: Rechnungen müssen – wie es das ungarische Steuerrecht vorschreibt – mindestens 8 Jahre lang aufbewahrt werden. Das NAV-System bietet Zugriff auf archivierte Transaktionsdaten.

     

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