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Vereinigtes Königreich

Vereinigten Königreich

Der Weg zur E-Rechnung begann im Vereinigten Königreich mit dem Small Business, Enterprise and Employment Act von 2015, der die Regulierung der E-Rechnung im öffentlichen Beschaffungswesen ermöglichte. Die Vorschriften variieren jedoch je nach Region (England, Wales, Schottland und Nordirland).

Die Public Procurement (eInvoices etc.) Regulations 2019 verpflichteten alle öffentlichen Stellen, E-Rechnungen zu empfangen sowie zu verarbeiten und erforderten die Einhaltung des europäischen Standards (EN 16931). Trotz Brexit setzte das Vereinigte Königreich die EU-E-Rechnungsrichtlinie während der Übergangsphase weiterhin um. Das 2019 eingeführte HMRC-Programm "Making Tax Digital" (MTD) fördert zusätzlich die digitale Verwaltung von Steuern und erfordert die elektronische Führung und Übermittlung von Umsatzsteueraufzeichnungen.

Es gibt keine zentrale E-Rechnungsplattform im Vereinigten Königreich. Verschiedene Behörden nutzen unterschiedliche Ansätze, darunter das Peppol-Netzwerk, externe Dienstleister oder eigene interne Systeme. In Schottland wurde PECOS P2P als nationale Lösung etabliert, während in Wales verschiedene Tools wie der eProcurement Service (ePS) verfügbar sind.

Der eInvoicing Prozess umfasst im Vereinigten Königreich folgende Schritte:

  • Rechnungserstellung: Anbieter erstellen elektronische Rechnungen in Formaten wie XML oder PDF, die dem europäischen Standard (EN 16931) entsprechen müssen.
  • Übermittlung: E-Rechnungen werden über verschiedene Kanäle eingereicht, darunter externe Dienstleister, interne Systeme oder das Peppol-Netzwerk.
  • Validierung: Die empfangende Plattform oder der Dienstleister überprüft die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Anforderungen.
  • Verarbeitung: Genehmigte Rechnungen werden in die Finanzsysteme der öffentlichen Stellen integriert und verarbeitet.
  • Archivierung: Rechnungen müssen sechs Jahre lang archiviert werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
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