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Spanien

In Spanien ist die E-Rechnung im öffentlichen Sektor (B2G) seit 2015 verpflichtend und wird durch das Gesetz 25/2013 reguliert. Sie wird im Facturae-Format (XML) über die FACe-Plattform abgewickelt. Seit 2018 umfasst diese Verpflichtung auch Subunternehmer und Auftragnehmer, wenn Rechnungen 5.000 EUR übersteigen.

Im B2B-Bereich werden derzeit technische Vorschriften auf Grundlage des Gesetzes 18/2022, des Königlichen Dekrets 238/2026 und der Verordnung HAC/1028/2026 ausgearbeitet:

  • 6. Oktober 2027: für Unternehmen und Selbstständige, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 8 Millionen Euro überschritten hat.
  • 6. Oktober 2028: für alle anderen Unternehmen und Selbstständigen.

Das spanische Modell kombiniert private e-Invoicing-Plattformen mit einer kostenlosen öffentlichen Lösung, die von der spanischen Steuerbehörde (AEAT) betrieben wird und bis zum 6. August 2027 verfügbar sein soll. Zu den akzeptierten Formaten gehören XML, CII, UBL, EDIFACT und Facturae (jeweils konform mit der europäischen Norm EN 16931).

 

Am einfachsten lässt sich das spanische System verstehen, wenn man zwischen drei regulatorischen Bereichen unterscheidet:

  • SII: bestehendes System zur Umsatzsteuermeldung in Fast-Echtzeit.
  • SIF / VERI*FACTU: Vorschriften, die regeln, wie Rechnungssoftware Rechnungsdaten erstellt, schützt und unveränderlich aufzeichnet.
  • Crea y Crece: verpflichtender Austausch strukturierter elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B).

Das spanische Steuersystem, einschließlich SII, SILICIE und Ticket BAI unterstützt die digitale Rechnungsstellung und den sofortigen Datenaustausch. Bis Juli 2025 müssen alle Abrechnungssysteme die Anforderungen der VeriFactu-Regelung erfüllen, die technische und funktionale Standards für Rechnungsstellungsprozesse setzt.

Der e-Invoicing Prozess umfasst in Spanien folgende Schritte:

  • Rechnungserstellung: Im B2G-Sektor müssen Rechnungen im Facturae-Format (XML) erstellt werden. Im B2B-Sektor sind Formate wie XML CII, UBL, EDIFACT und Facturae zugelassen (noch zu bestätigen). Private Plattformen können Peppol-BIS-Nachrichten im UBL-Format akzeptieren, die der Norm EN 16931 entsprechen.
  • Übermittlung: Im B2G-Bereich werden Rechnungen elektronisch über die FACe-Plattform übermittelt. Bei B2B-Transaktionen können Unternehmen private e-Invoicing-Plattformen, die öffentliche Lösung der AEAT oder eine Kombination aus beiden nutzen. Werden private Plattformen verwendet, muss zusätzlich eine originalgetreue elektronische Kopie an die öffentliche AEAT-Lösung übermittelt werden.
  • Validierung: Rechnungen werden auf Einhaltung der technischen und funktionalen Anforderungen geprüft wie sie beispielsweise in der VeriFactu-Regelung festgelegt sind.
  • Verarbeitung: Nach der Validierung wird die Rechnung im elektronischen System registriert und erfordert im B2G-Sektor eine digitale Signatur oder eine delegierte elektronische Signatur.
  • Archivierung: Rechnungen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften in IT-Systemen archiviert.
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