DESADV –
Das Transportmittel der EUDR
Lieferketten werden transparenter und sicherer, da EUDR-relevante Daten standardisiert und effizient übermittelt werden können.
Effiziente EUDR-Lieferinformationen
Mit der EDI-Nachricht DESADV steht Unternehmen ein erprobtes Werkzeug zur Verfügung, das nicht nur Lieferinformationen effizient übermittelt, sondern auch eine EUDR-konforme Dokumentation sicherstellt.
Nicht umsonst wird die DESADV (Despatch Advice) – die standardisierte elektronische Liefermeldung im GS1 EANCOM©-Standard – oft als „das digitale Rückgrat der Lieferkette“ bezeichnet. Warum? Sie wird in der Praxis genutzt, um wichtige Logistikdaten wie etwa Mengen, Verpackungen und Artikelnummern zu übertragen. Ihr Hauptzweck ist es, dem Empfänger vor oder bei der Ankunft der Ware detaillierte Informationen über eine Lieferung bereitzustellen. Das Ziel: Der Empfänger kann sich dadurch optimal auf den Wareneingang vorbereiten – z.B. passende Lagerplätze reservieren, automatische Verbuchungen vornehmen oder Qualitätskontrollen planen.
DESADV übernimmt neue Rolle
Anhand der DESADV lässt sich künftig auch erkennen, ob es sich um einen Artikel im Rahmen der EUDR handelt und ob dafür die Sorgfaltserklärung (DDS = Due Diligence Statement) erstellt wurde. Innerhalb dieser Nachricht kann die Referenznummer der DDS eingebettet werden – sie dient somit auch als Transportmittel für die EUDR-relevanten Daten. EDITEL unterstützt seine Kund:innen im Outsourcing mit einem individuellen Mapping, um die dafür notwendigen Felder standardkonform abzubilden. Auch wenn eine neuerliche Verschiebung der EUDR im Raum steht, empfiehlt es sich hier rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen. Denn: aufgeschoben ist mit Sicherheit nicht aufgehoben!
Warum wird die DESADV für die Due Diligence Statement (DDS)-Referenz verwendet?
- Standardisiert und etabliert: Die DESADV ist ein international normiertes EDI-Format (EDIFACT) und wird bereits in vielen Lieferketten verwendet. Die Erweiterung um DDS-Informationen erfordert keine grundlegende Systemumstellung.
- Lieferkettensynchronisation: Die DESADV wird vor der physischen Lieferung versendet – somit ist der passende Zeitpunkt für die Übermittlung der DDS-Referenz gegeben.
- Automatisierbar: Viele Unternehmen verfügen bereits über EDI-Systeme – das macht die Integration von DDS-Daten in die bestehende Nachricht einfach und kostenschonend.
- Integration in bestehende Workflows: Der Empfänger kann die DDS-Referenznummer und die Verifikationsnummer direkt im Rahmen seines Wareneingangsprozesses verarbeiten.
- Sichere Übertragung über etablierte B2B-Netzwerke: Die Nachricht kann über ein sicheres, etabliertes B2B-Integrationsnetzwerk (EDI-Netzwerk) übertragen werden. Solche Netzwerke gewährleisten eine ausfallsichere Infrastruktur und ermöglichen die nachvollziehbare, zuverlässige Übermittlung sensibler EUDR-relevanter Daten.
EUDR-Anwendungsfristen
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, VO (EU) 2023/1115) verpflichtet Unternehmen, bestimmte Rohstoffe/Erzeugnisse nur dann in der EU in Verkehr zu bringen, bereitzustellen oder zu exportieren, wenn sie nachweislich
- „entwaldungsfrei“ sind (nicht von Entwaldung/Waldschädigung betroffen),
- legal nach dem Recht des Erzeugerlandes produziert wurden und
- eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, inkl. Risikoprüfung/-minderung) vorliegt.
Typisch betroffen sind u. a. Rind/Beef, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz sowie bestimmte daraus hergestellte Produkte.
Neuer Verhandlungsstand (Dezember 2025):
Im Rahmen der trilateralen Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und Rat wurde ein Kompromiss erreicht, die Anwendung der EUDR zu verschieben und zugleich gewisse Verpflichtungen zu vereinfachen:
- Große und mittlere Unternehmen müssen die Pflichten der EUDR ab dem 30. Dezember 2026 erfüllen.
- Kleine und Kleinstunternehmen erhalten eine zusätzliche Übergangsphase bis 30. Juni 2027.
Diese Einigung muss noch formal von Parlament und Rat verabschiedet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, bevor sie rechtskräftig wird. Sollte keine Einigung erzielt werden, bleibt der derzeitige Anwendungsbeginn am 30. Dezember 2025 in Kraft.
Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Die EUDR setzt neue Maßstäbe für entwaldungsfreie Lieferketten und fordert klare Prozesse, Datenqualität und enge Zusammenarbeit. Die neue ECR/GS1 Guideline unterstützt Unternehmen dabei, Anforderungen effizient umzusetzen und entlang der Lieferkette mehr Transparenz und Sicherheit zu schaffen.