DESADV und EUDR –
Lieferinformationen digital austauschen
Die EUDR stellt neue Anforderungen an Daten und Prozesse entlang der Lieferkette. EDI ermöglicht, relevante Informationen strukturiert in bestehende Abläufe zu integrieren.
EUDR und EDI: Lieferinformationen digital austauschen
Mit der EDI-Nachricht DESADV (Despatch Advice) steht Unternehmen ein standardisiertes Format auf Basis des internationalen UN/EDIFACT-Standards für den elektronischen Austausch von Lieferinformationen zur Verfügung. Im Zusammenhang mit der EUDR kann DESADV auch für die Übermittlung der DDS-Referenznummer genutzt werden.
Die DESADV ist eine standardisierte elektronische Liefermeldung und wird in der Praxis eingesetzt, um Informationen wie Artikelnummern, Mengen und Verpackungsdaten zu übermitteln. Ihr Ziel ist es, dem Empfänger frühzeitig detaillierte Informationen zu einer Lieferung bereitzustellen und dadurch eine automatisierte Verarbeitung im Wareneingang zu ermöglichen.
DESADV für EUDR-relevante Informationen nutzen
Im Rahmen der EUDR spielt die DDS-Referenznummer (Due Diligence Statement) eine wichtige Rolle. Sie stellt den Bezug zur entsprechenden Sorgfaltserklärung her und kann über den DESADV gemeinsam mit den Lieferinformationen an den Geschäftspartner übertragen werden.
Für Unternehmen mit bestehenden EDI-Prozessen ist dabei besonders relevant: Für die EUDR ist keine neue EDI-Nachricht erforderlich. Die bestehende DESADV kann genutzt und um die erforderlichen Informationen ergänzt werden.
EDITEL unterstützt Unternehmen dabei, die notwendigen Datenfelder über individuelles EDI-Mapping in bestehende Prozesse zu integrieren und entsprechend den Anforderungen der Geschäftspartner abzubilden.
Warum eignet sich die DESADV für die DDS-Referenz?
- Etablierter Standard:
Die DESADV gehört zu den etablierten EDI-Nachrichten und wird in zahlreichen Lieferketten eingesetzt. Unternehmen können dadurch auf bestehende technische Strukturen aufbauen. - Direkter Bezug zur Lieferung:
Die DESADV wird im Zusammenhang mit einer konkreten Lieferung ausgetauscht. Die DDS-Referenz kann dadurch direkt mit den entsprechenden Lieferinformationen verknüpft werden. - Automatisierter Austausch:
Bestehende EDI-Systeme ermöglichen die strukturierte Übertragung von Daten zwischen Geschäftspartnern. Zusätzliche Informationen können in vorhandene Prozesse integriert und automatisiert verarbeitet werden. - Integration in bestehende Workflows:
Die DDS-Referenz kann zusammen mit den Lieferinformationen an den Geschäftspartner übermittelt und in nachgelagerten Prozessen weiterverarbeitet werden. - Austausch über etablierte B2B-Infrastrukturen:
Die DESADV kann über bestehende EDI- und B2B-Integrationslösungen übertragen werden. Unternehmen können damit auf etablierte Kommunikationswege zurückgreifen.
EUDR und Informationsaustausch in der Lieferkette
Die EUDR stellt Anforderungen an die Sorgfaltspflichten und den Informationsaustausch entlang der Lieferkette. Unternehmen müssen daher nicht nur relevante Informationen erfassen, sondern diese auch mit den jeweiligen Geschäftspartnern austauschen können.
Für die Umsetzung ist deshalb entscheidend, bestehende Prozesse und Schnittstellen frühzeitig zu prüfen. Insbesondere Unternehmen mit etablierten EDI-Strukturen können untersuchen, welche EUDR-relevanten Informationen bereits über vorhandene Nachrichten ausgetauscht werden und wo Anpassungen erforderlich sind.
Die DDS-Referenznummer soll bevorzugt über die DESADV oder über das Compliance-IT-System des Handelspartners übertragen werden. Damit wird eine konkrete Möglichkeit geschaffen, die EUDR-relevante Information in einen bereits bestehenden Lieferprozess einzubinden.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Die EUDR-Umsetzung erfordert nicht automatisch einen neuen Kommunikationskanal oder einen zusätzlichen EDI-Nachrichtentyp. Vielmehr können vorhandene Prozesse gezielt erweitert werden.
Unternehmen sollten gemeinsam mit ihren Geschäftspartnern klären, welche Informationen benötigt werden, in welchen Nachrichten diese übertragen werden sollen und wie die Daten in den jeweiligen Systemen verarbeitet werden.
EDITEL unterstützt bei der Integration dieser Anforderungen in bestehende EDI-Prozesse. Durch individuelles Mapping können die benötigten Datenfelder entsprechend den vereinbarten Anforderungen abgebildet und in bestehende Nachrichten integriert werden.
Fazit
Die EUDR verändert auch die Anforderungen an den Informationsfluss zwischen Geschäftspartnern. Mit dem DESADV steht Unternehmen eine etablierte EDI-Nachricht zur Verfügung, über die die DDS-Referenznummer im Zusammenhang mit einer Lieferung ausgetauscht werden kann.
Eine neue EDI-Nachricht ist dafür nicht erforderlich. Unternehmen können damit auf bestehenden Strukturen aufbauen und EUDR-relevante Informationen in ihre etablierten Lieferprozesse integrieren.




